Immer
mehr klein- und mittelständische Betriebe agieren
grenzüberschreitend und sind mit Fragen der internationalen
Besteuerung konfrontiert. Aber auch viele Privatpersonen
mit ausländischem Vermögen stellen sich im Wege der
Generationennachfolge die Frage, wie Ihr Auslandsvermögen
steueroptimiert übertragen werden kann.
Für
unsere Mandanten gewinnen damit internationale Bezüge
in der täglichen Beratungspraxis zunehmend an Bedeutung.
Um diesem Beratungsbedarf gerecht zu werden, habe
ich mich seit mehreren Jahren auch diesem Beratungsfeld
gewidmet.
Die
langjährige Erfahrung und die Qualität der Beratung
spiegelt sich nunmehr auch in dem amtlich verliehenen
Titel der Steuerberaterkammer Hamburg zum "Fachberater
für Internationales Steuerrecht" wider.