Sascha Fehsenfeld
Steuerberater | Rechtsanwalt
Fachberater für int. SteuerR
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Honorar
 

Die Frage nach dem Honorar wird oft gestellt und dies zu Recht. Schließlich will man als Mandant wissen, was die angebotene Leistung kosten soll. Allerdings ist diese Frage vom Steuerberater in vielen Fällen nicht sofort zu beantworten. Für eine seriöse Abschätzung des Honorars ist es oftmals zwingend erforderlich, sich einen Einblick in den zu lösenden Fall zu gewinnen. Nur dann lässt sich zutreffend abschätzen, was die Leistung voraussichtlich kosten wird.

Im Bereich der "klassischen" Steuerberatung wie Buchhaltung, Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen ist der Steuerberater an die sogenannte Gebührenverordnung der Steuerberater gebunden. Diese legt in der Regel eine Mindest- und eine Höchstgebühr fest, die der Steuerberater verlangen kann (Rahmengebühr). In der Praxis hat sich die sogenannte Mittelgebühr herausgebildet, die sich als Mittelwert zwischen der Mindest- und Höchstgebühr ergibt. Diese dient als Richtschnur für die Gebührenabschätzung, da sie einen mittleren Schwierigkeitsgrad und einen mittleren Zeitaufwand für den Steuerberater unterstellt. Sofern die zu bearbeitende Leistung des Steuerberaters hiervon abweicht, wird diese Mittelgebühr nach unten (bei einfacheren und/oder schnelleren Tätigkeiten) oder nach oben (bei komplexen und/oder zeitintensiven Tätigkeiten) angepasst. Neben der Gebühr des Steuerberaters sind als zweite Komponente die Gegenstandswerte heranzuziehen. Diese können sich z. B. aus dem Jahresumsatz oder Gewinn ergeben.

Des Weiteren gebe ich Ihnen auch die Möglichkeit über einen Honorarvertrag ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Sie ersparen sich hierdurch einen hohen Liquiditätsabfluss durch die Abschlussrechnung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten und können diese bereits, implementiert in die monatliche Buchführungsrechnung, verteilt über das Jahr bezahlen.

Im Bereich der Rechtsberatung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auch hier richtet sich das Honorar in der Regel nach dem Streitwert und einem Gebührensatz.

Nach einem ersten Gespräch mit Ihnen gebe ich gerne eine Abschätzung des Honorarvolumens ab.

Bei Leistungen, die nicht gemäß der oben genannten Rahmengebühren abgerechnet werden (zum Beispiel für Existenzgründungsberatung, betriebswirtschaftliche oder rechtliche Beratungen) ist ein Stundensatz üblich, der sich ebenfalls an dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Leistung orientiert.