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Die
Frage nach dem Honorar wird oft gestellt und dies zu
Recht. Schließlich will man als Mandant wissen, was
die angebotene Leistung kosten soll. Allerdings ist
diese Frage vom Steuerberater in vielen Fällen nicht
sofort zu beantworten. Für eine seriöse Abschätzung
des Honorars ist es oftmals zwingend erforderlich, sich
einen Einblick in den zu lösenden Fall zu gewinnen.
Nur dann lässt sich zutreffend abschätzen, was die Leistung
voraussichtlich kosten wird.
Im
Bereich der "klassischen" Steuerberatung wie Buchhaltung,
Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen
ist der Steuerberater an die sogenannte Gebührenverordnung
der Steuerberater gebunden. Diese legt in der Regel
eine Mindest- und eine Höchstgebühr fest, die der Steuerberater
verlangen kann (Rahmengebühr). In der Praxis hat sich
die sogenannte Mittelgebühr herausgebildet, die sich
als Mittelwert zwischen der Mindest- und Höchstgebühr
ergibt. Diese dient als Richtschnur für die Gebührenabschätzung,
da sie einen mittleren Schwierigkeitsgrad und einen
mittleren Zeitaufwand für den Steuerberater unterstellt.
Sofern die zu bearbeitende Leistung des Steuerberaters
hiervon abweicht, wird diese Mittelgebühr nach unten
(bei einfacheren und/oder schnelleren Tätigkeiten) oder
nach oben (bei komplexen und/oder zeitintensiven Tätigkeiten)
angepasst. Neben der Gebühr des Steuerberaters sind
als zweite Komponente die Gegenstandswerte heranzuziehen.
Diese können sich z. B. aus dem Jahresumsatz oder Gewinn
ergeben.
Des
Weiteren gebe ich Ihnen auch die Möglichkeit über
einen Honorarvertrag ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Sie ersparen sich hierdurch einen hohen Liquiditätsabfluss
durch die Abschlussrechnung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
und können diese bereits, implementiert in die
monatliche Buchführungsrechnung, verteilt über
das Jahr bezahlen.
Im
Bereich der Rechtsberatung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG). Auch hier richtet sich das Honorar in der Regel
nach dem Streitwert und einem Gebührensatz.
Nach
einem ersten Gespräch mit Ihnen gebe ich gerne eine
Abschätzung des Honorarvolumens ab.
Bei
Leistungen, die nicht gemäß der oben genannten Rahmengebühren
abgerechnet werden (zum Beispiel für Existenzgründungsberatung,
betriebswirtschaftliche oder rechtliche Beratungen)
ist ein Stundensatz üblich, der sich ebenfalls an dem
Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Leistung orientiert.
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